Polskie Stowarzyszenie Kulturalne Polonika
  • Home
  • O nas
  • Ogłoszenia
  • Aktualności
  • Kącik wspomnień
  • Program
  • Galeria
  • Impressum
  • Wycieczki
24. Januar 2021

URZĄD ZDROWIA INFORMUJE! POWROTY Z POLSKI:

Print Friendly, PDF & Email

URZAD ZDROWIA INFORMUJE! POWROTY Z POLSKI:

Personen, die aus einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet einreisen, sind verpflichtet, sich nach Ankunft in Deutschland für 10 Tage in häusliche Absonderung (Quarantäne) zu begeben. Darüber hinaus sind die einreisenden Personen verpflichtet, entweder höchstens 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise in Deutschland eine Testung auf das Corona-Virus SARS Cov-2 vorzunehmen. Der Test muss die Kriterien des Robert-Koch-Instituts erfüllen (PCR-Test oder ein den WHO-Anforderungen gerecht werdender Antigentest). Das Testergebnis ist bis zu zehn Tage nach Einreise aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
 
Die Einreise muss durch eine digitale Einreiseanmeldung den zuständigen Behörden gemeldet werden. Die Einreiseanmeldung können Sie über folgenden Link vornehmen:
https://www.einreiseanmeldung.de/#/
 
Verkürzung der häuslichen Absonderung:
Sie können sich ab dem fünften Tag nach Einreise erneut testen lassen und die Quarantäne bei negativem Testergebnis vorzeitig beenden. Das negative Testergebnis muss in Papierform oder in einem elektronischen Dokument vorliegen und muss ebenfalls die Kriterien des Robert-Koch-Instituts erfüllen (PCR-Test oder ein den WHO-Anforderungen gerecht werdender Antigentest).
 
Für die Dauer, die zur Durchführung eines Tests erforderlich ist, darf die häusliche Absonderung unterbrochen werden. Das Testergebnis ist bis zehn Tage nach Einreise aufzubewahren, um es auf Verlangen vorlegen zu können.
 
Die Testungen sind kostenpflichtig.
 
Sollten Sie innerhalb der letzten 7 Tage Kontakt zu einer nachweislich an Covid-19 erkrankten Person gehabt haben, melden Sie sich bitte umgehend bei uns.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund.
 
Hinweis: Diese Auskunft stellt keinen Verwaltungsakt dar und ersetzt keine ggf. anderweitig erforderlichen Genehmigungen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Petra Siebach
 
Region Hannover
Fachbereich Gesundheit
Weinstr. 2 – 3
30171 Hannover
11. Januar 2021

Obostrzenia od 10.01.2021 w Dolnej Saksonii – Grafiken und Schaubilder zu Corona-Regelungen

Print Friendly, PDF & Email

202496.png wird angezeigt.

202475.png wird angezeigt.

8. Januar 2021

Ministerstwo Zdrowia DS informuje o szczepionce/ Aufklärungsmerkblatt des RKI zur COVID-19-Impfung (Info über KMN)

Print Friendly, PDF & Email

Informacja o szczepionce/Aufklärungsmerkblatt des RKI zur COVID-19-Impfung

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

anliegend übersende ich den Link zu einem Aufklärungsmerkblatt des RKI über die COVID-19-Impfung in unterschiedlichen Landessprachen zur Kenntnis und mit der Bitte um Weiterleitung:https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

Mit den besten Grüßen

Im Auftrage

Peter Sauer

Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
– Referat 301 / Migration und Teilhabe – 
Postfach 141
30001 Hannover

‹ 1 2 3 4 ›»

↑

  • Datenschutzerklärung
© Polskie Stowarzyszenie Kulturalne Polonika 2021
Powered by WordPress • Themify WordPress Themes