URZĄD ZDROWIA INFORMUJE! POWROTY Z POLSKI:
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Personen, die aus einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet einreisen, sind verpflichtet, sich nach Ankunft in Deutschland für 10 Tage in häusliche Absonderung (Quarantäne) zu begeben. Darüber hinaus sind die einreisenden Personen verpflichtet, entweder höchstens 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise in Deutschland eine Testung auf das Corona-Virus SARS Cov-2 vorzunehmen. Der Test muss die Kriterien des Robert-Koch-Instituts erfüllen (PCR-Test oder ein den WHO-Anforderungen gerecht werdender Antigentest). Das Testergebnis ist bis zu zehn Tage nach Einreise aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
Die Einreise muss durch eine digitale Einreiseanmeldung den zuständigen Behörden gemeldet werden. Die Einreiseanmeldung können Sie über folgenden Link vornehmen:
Verkürzung der häuslichen Absonderung:
Sie können sich ab dem fünften Tag nach Einreise erneut testen lassen und die Quarantäne bei negativem Testergebnis vorzeitig beenden. Das negative Testergebnis muss in Papierform oder in einem elektronischen Dokument vorliegen und muss ebenfalls die Kriterien des Robert-Koch-Instituts erfüllen (PCR-Test oder ein den WHO-Anforderungen gerecht werdender Antigentest).
Für die Dauer, die zur Durchführung eines Tests erforderlich ist, darf die häusliche Absonderung unterbrochen werden. Das Testergebnis ist bis zehn Tage nach Einreise aufzubewahren, um es auf Verlangen vorlegen zu können.
Die Testungen sind kostenpflichtig.
Sollten Sie innerhalb der letzten 7 Tage Kontakt zu einer nachweislich an Covid-19 erkrankten Person gehabt haben, melden Sie sich bitte umgehend bei uns.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund.
Hinweis: Diese Auskunft stellt keinen Verwaltungsakt dar und ersetzt keine ggf. anderweitig erforderlichen Genehmigungen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Im Auftrag
Petra Siebach
Region Hannover
Fachbereich Gesundheit
Weinstr. 2 – 3
30171 Hannover